Berlin bis Rathenow / Nachfahrt vom WRT 2025

So, 14.09.2025 - So, 21.09.2025

Infos

Ort/GewässerBerlin - Werder - Brandenburg - Rathenow / Spree, Havel, Berliner und Brandenburger Seen
Gesamtkilometer300.0
Ø Tageskilometer50.0
Max. Teilnehmerzahl14
ZielgruppeAb 25 Jahren.
Gesamtkosten400,00
Kostenvorschuss75,00
Meldeschluss15.03.2025

Etappen

Fahrstrecke Berlin-Treptow – Werder – Brandenburg – Rathenow

Insgesamt ca. 250km - 300km an 6 Rudertagen auf Spree, Landwehrkanal, Havel, Berliner & Brandenburger Seen

An einigen Stationen sind mehrere Übernachtungen in Verbindung mit Tagestouren geplant.

Hinweise zur Übernachtung

Betten und LUMA/Schlafsack in Bootshäusern, Verpflegung in Eigenregie der Gruppe. Gepäcktransport mit wechselndem Landdienst.

Kosten

Die angegebenen Kosten decken die Bootsplätze, Versicherung, Übernachtung inkl. Frühstück, Lunchpakete für Tagestouren ab. Eine detaillierte Abrechnung erfolgt nach der Fahrt.

Besondere Hinweise

  • Teilnahme am WRT nicht inbegriffen, Anmeldung hierfür muss eigenständig erfolgen
  • Anreise für Nichtteinehmer am WRT am Sonntagnachmittag zur Treptower RG
  • Gute körperliche Fitness und Ausdauer sowie Rudererfahrung müssen gegeben sein.

Anmeldung

Die Anmeldung erfolgt über das Online-Anmeldetool. Dafür ist kein SAMS-Account erforderlich.
Mehr Infos zum Anmeldeverfahren gibt es hier.

Die Auswahlkriterien und die abschließende Entscheidung über die Teilnahme obliegt allein der Fahrtenleitung. In der Regel wird innerhalb von vier Wochen nach Meldeschluss die Liste der Teilnehmenden zusammengestellt und die Anmeldung bestätigt.

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Allgemeine Hinweise zur Durchführung von Wanderfahrten und den Stornierungsbedingungen

Die Veranstaltung kann infolge lokal begrenzter Einschränkungen des öffentlichen Lebens kurzfristig verändert, abgebrochen oder abgesagt werden. Das gilt auch bei Witterungsverhältnissen (z.B. unsichtiges Wetter, Windböen, Wellengang, etc.), die ein sicheres Rudern nicht ermöglichen. Die abschließende Beurteilung obliegt ausschließlich der Fahrtenleitung. Bis dahin angefallene Kosten und/oder resultierende Stornierungskosten werden auf die Teilnehmenden umgelegt.

Bei der Absage von Teilnehmenden nach Meldeschluss verfällt der Kostenvorschuss. Der Anspruch zur Geltendmachung darüberhinaus entstandener Kosten durch die Fahrtenleitung bleibt davon unberührt.