'Havelquelle' bis Berlin Treptow / Vorfahrt zum WRT 2025

Mo, 08.09.2025 - Fr, 12.09.2025

Infos

Ort/GewässerHavel, Hohenzollernkanal, Landwehr Kanal, Spree
Gesamtkilometer165.0
Ø Tageskilometer33.0
Max. Teilnehmerzahl23
ZielgruppeAb 18 Jahren. Teilnehmende am WRT werden bevorzugt.
Gesamtkosten490,00
Kostenvorschuss150,00
Meldeschluss31.03.2025

Etappen

Neustrelitz – Wesenberg – Priebert – Fürstenberg – Zehdenick – Oranienburg – Haselhorst – Treptow

165 km in fünf Tagen mit zahlreichen Schleusen. Das Umtragen der Boote kann nicht ausgeschlossen werden.

Montag, 8. September 2025 ist Anreisetag.

Hinweise zur Übernachtung

Übernachtung in Hotels (Mehrbettzimmer). Gepäcktransport mit wechselndem Landdienst.

Kosten

Die angegebenen Kosten decken die Übernachtungen mit Frühstück, Bootstransport aus Leverkusen, Bootsmiete, Bordgetränke und Bootsversicherungen ab. Eine detaillierte Abrechnung erfolgt nach der Fahrt.

Besondere Hinweise

Eigenständige Anreise nach

  • Leverkusen bis Montag, 8. September 2025 um 6:45 Uhr oder
  • zum Hotel in Zehdenick um ca. 13:30 Uhr.

Für trainierte Ruderkameraden mit guter körperlicher Fitness und Ausdauer.

Anmeldung

Die Anmeldung erfolgt über das Online-Anmeldetool. Dafür ist kein SAMS-Account erforderlich.
Mehr Infos zum Anmeldeverfahren gibt es hier.

Die Auswahlkriterien und die abschließende Entscheidung über die Teilnahme obliegt allein der Fahrtenleitung. In der Regel wird innerhalb von vier Wochen nach Meldeschluss die Liste der Teilnehmenden zusammengestellt und die Anmeldung bestätigt.

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Allgemeine Hinweise zur Durchführung von Wanderfahrten und den Stornierungsbedingungen

Die Veranstaltung kann infolge lokal begrenzter Einschränkungen des öffentlichen Lebens kurzfristig verändert, abgebrochen oder abgesagt werden. Das gilt auch bei Witterungsverhältnissen (z.B. unsichtiges Wetter, Windböen, Wellengang, etc.), die ein sicheres Rudern nicht ermöglichen. Die abschließende Beurteilung obliegt ausschließlich der Fahrtenleitung. Bis dahin angefallene Kosten und/oder resultierende Stornierungskosten werden auf die Teilnehmenden umgelegt.

Bei der Absage von Teilnehmenden nach Meldeschluss verfällt der Kostenvorschuss. Der Anspruch zur Geltendmachung darüberhinaus entstandener Kosten durch die Fahrtenleitung bleibt davon unberührt.