'Havelquelle' bis Berlin Treptow / Vorfahrt zum WRT 2025
Mo, 08.09.2025 - Fr, 12.09.2025
Infos
Ort/Gewässer | Havel, Hohenzollernkanal, Landwehr Kanal, Spree |
Gesamtkilometer | 165.0 |
Ø Tageskilometer | 33.0 |
Max. Teilnehmerzahl | 23 |
Zielgruppe | Ab 18 Jahren. Teilnehmende am WRT werden bevorzugt. |
Gesamtkosten | 490,00 |
Kostenvorschuss | 150,00 |
Meldeschluss | 31.03.2025 |
Etappen
Neustrelitz – Wesenberg – Priebert – Fürstenberg – Zehdenick – Oranienburg – Haselhorst – Treptow
165 km in fünf Tagen mit zahlreichen Schleusen. Das Umtragen der Boote kann nicht ausgeschlossen werden.
Montag, 8. September 2025 ist Anreisetag.
Hinweise zur Übernachtung
Übernachtung in Hotels (Mehrbettzimmer). Gepäcktransport mit wechselndem Landdienst.
Kosten
Die angegebenen Kosten decken die Übernachtungen mit Frühstück, Bootstransport aus Leverkusen, Bootsmiete, Bordgetränke und Bootsversicherungen ab. Eine detaillierte Abrechnung erfolgt nach der Fahrt.
Besondere Hinweise
Eigenständige Anreise nach
- Leverkusen bis Montag, 8. September 2025 um 6:45 Uhr oder
- zum Hotel in Zehdenick um ca. 13:30 Uhr.
Für trainierte Ruderkameraden mit guter körperlicher Fitness und Ausdauer.
Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt über das Online-Anmeldetool.
Dafür ist kein SAMS-Account erforderlich.
Mehr Infos zum Anmeldeverfahren gibt es hier.
Die Auswahlkriterien und die abschließende Entscheidung über die Teilnahme obliegt allein der Fahrtenleitung. In der Regel wird innerhalb von vier Wochen nach Meldeschluss die Liste der Teilnehmenden zusammengestellt und die Anmeldung bestätigt.
Allgemeine Hinweise zur Durchführung von Wanderfahrten und den Stornierungsbedingungen
Die Veranstaltung kann infolge lokal begrenzter Einschränkungen des öffentlichen Lebens kurzfristig verändert, abgebrochen oder abgesagt werden. Das gilt auch bei Witterungsverhältnissen (z.B. unsichtiges Wetter, Windböen, Wellengang, etc.), die ein sicheres Rudern nicht ermöglichen. Die abschließende Beurteilung obliegt ausschließlich der Fahrtenleitung. Bis dahin angefallene Kosten und/oder resultierende Stornierungskosten werden auf die Teilnehmenden umgelegt.
Bei der Absage von Teilnehmenden nach Meldeschluss verfällt der Kostenvorschuss. Der Anspruch zur Geltendmachung darüberhinaus entstandener Kosten durch die Fahrtenleitung bleibt davon unberührt.