Östliche Berliner Gewässer / Vorfahrt zum WRT 2025
Fr, 05.09.2025 - Fr, 12.09.2025
Infos
Ort/Gewässer | östliche Berliner Gwässer |
Gesamtkilometer | 300.0 |
Ø Tageskilometer | 50.0 |
Max. Teilnehmerzahl | 14 |
Zielgruppe | Ab 25 Jahren. |
Gesamtkosten | 400,00 |
Kostenvorschuss | 75,00 |
Meldeschluss | 15.03.2025 |
Etappen
- FR 05.09. Anreisetag
- Tagesfahrten von 40km - 70km auf den östlichen Berliner Gewässern.
- Kein Landdienst vorgesehen.
- FR 12.09. Eröffnung WRT in Berlin-Treptow
Hinweise zur Übernachtung
Standquartier im Bootshaus des ESV Schmöckwitz (Betten und Küche für Selbstversorgung)
Kosten
Die angegebenen Kosten decken die Bootsplätze, Versicherung, Übernachtung inkl. Frühstück, Lunchpakete für Tagestouren und ggf. Abendessen/Grillen am Bootshaus ab. Eine detaillierte Abrechnung erfolgt nach der Fahrt.
Besondere Hinweise
- Teilnahme am WRT nicht inbegriffen, Anmeldung hierfür muss eigenständig erfolgen
- Gute körperliche Fitness und Ausdauer sowie Rudererfahrung müssen gegeben sein.
Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt über das Online-Anmeldetool.
Dafür ist kein SAMS-Account erforderlich.
Mehr Infos zum Anmeldeverfahren gibt es hier.
Die Auswahlkriterien und die abschließende Entscheidung über die Teilnahme obliegt allein der Fahrtenleitung. In der Regel wird innerhalb von vier Wochen nach Meldeschluss die Liste der Teilnehmenden zusammengestellt und die Anmeldung bestätigt.
Allgemeine Hinweise zur Durchführung von Wanderfahrten und den Stornierungsbedingungen
Die Veranstaltung kann infolge lokal begrenzter Einschränkungen des öffentlichen Lebens kurzfristig verändert, abgebrochen oder abgesagt werden. Das gilt auch bei Witterungsverhältnissen (z.B. unsichtiges Wetter, Windböen, Wellengang, etc.), die ein sicheres Rudern nicht ermöglichen. Die abschließende Beurteilung obliegt ausschließlich der Fahrtenleitung. Bis dahin angefallene Kosten und/oder resultierende Stornierungskosten werden auf die Teilnehmenden umgelegt.
Bei der Absage von Teilnehmenden nach Meldeschluss verfällt der Kostenvorschuss. Der Anspruch zur Geltendmachung darüberhinaus entstandener Kosten durch die Fahrtenleitung bleibt davon unberührt.