DRV-Wanderfahrt von Mainz bis Köln

Mi, 13.08.2025 - So, 17.08.2025

Infos

Ort/GewässerRhein von Mainz bis Köln mit Option bis Neuss
Gesamtkilometer186.0
Ø Tageskilometer50.0
Max. Teilnehmerzahl20
ZielgruppeAb 18 Jahren. Teilnehmende aus Nicht-Rhein-Vereinen werden bevorzugt.
Gesamtkosten350,00
Kostenvorschuss150,00
Meldeschluss30.06.2025

Etappen

  • MI 13. August Anreise Mainz
  • DO 14. August Mainz – geplant Bacharach
  • FR 15. August geplant Koblenz
  • SA 16. August geplant Bad Honnef
  • SO 17. August Köln
  • MO 18. August Rückholfahrt bis Neuss 53 km (optional)

Änderungen am Tourplan sind nicht ausgeschlossen.

Boote und Ausrüstung

Gepäck im gedeckten E- oder D-Boot: Ein 55L-Seesack + Handgepäck am Stemmbrett; kein Landdienst.

Rettungswesten sind mitzuführen und auf einigen Teilstrecken zu tragen.

Hinweise zur Übernachtung

Übernachtung in Jugendherbergen und Hotels (DZ oder Mehrbett, EZ nur sehr eingeschränkt und deutlich teurer).

Kosten

Die angegebenen Kosten decken die Bootsplätze, den Bootstransport, Versicherung, Übernachtung Übernachtung (DZ oder 3-4-Bett-Zimmer) inkl. Frühstück ab. Eine detaillierte Abrechnung erfolgt nach der Fahrt.

Besondere Hinweise

  • Mainz und Köln sind gut per Zug erreichbar. Kein Autotransfer.
  • Rheinerfahrene Obleute.
  • Es wird nicht immer ein Steg zum ein- und aussteigen vorhanden sein. Bitte Wasserschuhe mitbringen.

Anmeldung

Die Anmeldung erfolgt über das Online-Anmeldetool. Dafür ist kein SAMS-Account erforderlich.
Mehr Infos zum Anmeldeverfahren gibt es hier.

Die Auswahlkriterien und die abschließende Entscheidung über die Teilnahme obliegt allein der Fahrtenleitung. In der Regel wird innerhalb von vier Wochen nach Meldeschluss die Liste der Teilnehmenden zusammengestellt und die Anmeldung bestätigt.

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Allgemeine Hinweise zur Durchführung von Wanderfahrten und den Stornierungsbedingungen

Die Veranstaltung kann infolge lokal begrenzter Einschränkungen des öffentlichen Lebens kurzfristig verändert, abgebrochen oder abgesagt werden. Das gilt auch bei Witterungsverhältnissen (z.B. unsichtiges Wetter, Windböen, Wellengang, etc.), die ein sicheres Rudern nicht ermöglichen. Die abschließende Beurteilung obliegt ausschließlich der Fahrtenleitung. Bis dahin angefallene Kosten und/oder resultierende Stornierungskosten werden auf die Teilnehmenden umgelegt.

Bei der Absage von Teilnehmenden nach Meldeschluss verfällt der Kostenvorschuss. Der Anspruch zur Geltendmachung darüberhinaus entstandener Kosten durch die Fahrtenleitung bleibt davon unberührt.