Donauwanderfahrt im Rahmen der 68. TID: Belgrad - Kusjak
Do, 07.08.2025 - Mo, 18.08.2025
Infos
Ort/Gewässer | Belgrad - Kusjak/Donau |
Gesamtkilometer | 300.0 |
Ø Tageskilometer | 34.0 |
Max. Teilnehmerzahl | 17 |
Zielgruppe | Ab 18 Jahren. Teilnehmende für beide TID-Fahrten (Mohacs - Belgrad, Belgrad - Kusjak) haben Vorrang. |
Gesamtkosten | 700,00 |
Kostenvorschuss | 75,00 |
Meldeschluss | 27.04.2025 |
Etappen
Den gesamten Zeitplan der TOUR INTERNATIONAL DANUBIAN (TID) gibt hier.
Wir fahren von Belgrad/Serbien nach Kusjak/Serbien
Hinweise zur Übernachtung
Zelt/Luma oder Bettenquartiere in Hotels/Pensionen
Kosten
Voraussichtliche Gesamtkosten bei Übernachtung
- mit Zelt/Luma 500,00
- für Betten 700,00 (bitte für den Notfall dennoch Zelt/Luma mitführen)
Die angegebenen Kosten decken den Bootstransport, die Bootsplätze, das Landdienstfahrzeug, Versicherung, Übernachtung (Zelt/Luma oder Betten) ab.
Eine detaillierte Abrechnung erfolgt nach der Fahrt.
Besondere Hinweise
- Mindestteilnehmerzahl: 7 Personen
- Es wird nicht immer ein Steg zum ein- und aussteigen vorhanden sein. Bitte Wasserschuhe mitbringen.
- Es besteht eine Mitfahrgelegenheit im Kleinbus von Kusjak nach Dresden für bis zu 8 Personen.
Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt über das Online-Anmeldetool.
Dafür ist kein SAMS-Account erforderlich.
Mehr Infos zum Anmeldeverfahren gibt es hier.
Die Auswahlkriterien und die abschließende Entscheidung über die Teilnahme obliegt allein der Fahrtenleitung. In der Regel wird innerhalb von vier Wochen nach Meldeschluss die Liste der Teilnehmenden zusammengestellt und die Anmeldung bestätigt.
Allgemeine Hinweise zur Durchführung von Wanderfahrten und den Stornierungsbedingungen
Die Veranstaltung kann infolge lokal begrenzter Einschränkungen des öffentlichen Lebens kurzfristig verändert, abgebrochen oder abgesagt werden. Das gilt auch bei Witterungsverhältnissen (z.B. unsichtiges Wetter, Windböen, Wellengang, etc.), die ein sicheres Rudern nicht ermöglichen. Die abschließende Beurteilung obliegt ausschließlich der Fahrtenleitung. Bis dahin angefallene Kosten und/oder resultierende Stornierungskosten werden auf die Teilnehmenden umgelegt.
Bei der Absage von Teilnehmenden nach Meldeschluss verfällt der Kostenvorschuss. Der Anspruch zur Geltendmachung darüberhinaus entstandener Kosten durch die Fahrtenleitung bleibt davon unberührt.