128. DRV-Damenwanderfahrt: Seen in Bayern
Sa, 22.08.2026 - So, 30.08.2026
Infos
| Ort/Gewässer | Forggensee, Starnberger See, Ammersee, Chiemsee, Waginger und Tachinger See |
| Gesamtkilometer | 240.0 |
| Ø Tageskilometer | 40.0 |
| Max. Teilnehmerzahl | 10 |
| Zielgruppe | Ab 18 Jahren. |
| Gesamtkosten | 600,00 |
| Kostenvorschuss | 75,00 |
| Meldeschluss | 15.03.2026 |
Etappen
- SA 22.08.2026 Anreise nach Füssen (DJH Füssen)
- SO 23.08.2026 Forggensee, danach Transfer zum Starnberger See
- MO 24.08.2026 Starnberger See (Tutzinger RV)
- DI 25.08.2026 Ammersee
- MI 26.08.2026 Starnberger See (MRSV Bayern), danach Transfer zum Chiemsee
- DO 27.08.2026 Chiemsee
- FR 28.08.2026 Chiemsee
- SA 29.08.2026 Waginger/Tachinger See
- SO 30.08.2026 Rückreise
Boote und Ausrüstung
Gerudert wird in Gig-Vierern mit Handsteuerung, die in den örtlichen Rudervereinen geliehen werden.
Hinweise zur Übernachtung
Übernachtung in Doppel- und Mehrbettzimmer in Jugendgästehäusern und Pensionen.
- DJH Füssen
- Hotel Alte Mühle, Pöcking-Maising
- Hotel Unterwirt, Eggstätt
Kosten
Die angegebenen Kosten decken die Übernachtung mit Frühstück, Bootsmiete, Versicherung, Transfers zu den Seen und den Unterkünften. Bei Nutzung privater PKWs reduzieren sich die Transferkosten. Eine detaillierte Abrechnung erfolgt nach der Fahrt.
Besondere Hinweise
Vorausgesetzt werden gute Rudertechnik, körperliche Fitness und Ausdauer.
Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt über das Online-Anmeldetool.
Dafür ist kein SAMS-Account erforderlich.
Mehr Infos zum Anmeldeverfahren gibt es hier.
Die Auswahlkriterien und die abschließende Entscheidung über die Teilnahme obliegt allein der Fahrtenleitung. In der Regel wird innerhalb von vier Wochen nach Meldeschluss die Liste der Teilnehmenden zusammengestellt und die Anmeldung bestätigt.
Allgemeine Hinweise zur Durchführung von Wanderfahrten und den Stornierungsbedingungen
Die Veranstaltung kann infolge lokal begrenzter Einschränkungen des öffentlichen Lebens kurzfristig verändert, abgebrochen oder abgesagt werden. Das gilt auch bei Witterungsverhältnissen (z.B. unsichtiges Wetter, Windböen, Wellengang, etc.), die ein sicheres Rudern nicht ermöglichen. Die abschließende Beurteilung obliegt ausschließlich der Fahrtenleitung. Bis dahin angefallene Kosten und/oder resultierende Stornierungskosten werden auf die Teilnehmenden umgelegt.
Bei der Absage von Teilnehmenden nach Meldeschluss verfällt der Kostenvorschuss. Der Anspruch zur Geltendmachung darüberhinaus entstandener Kosten durch die Fahrtenleitung bleibt davon unberührt.