DRV-Wanderfahrt von Wijk bij Duurstede bis Amsterdam

Mi, 25.06.2025 - So, 29.06.2025

Infos

Ort/GewässerNiederlande, Wijk bij Duurstede - Utrecht - Hilversum - Amsterdam
Gesamtkilometer120.0
Ø Tageskilometer30.0
Max. Teilnehmerzahl20
ZielgruppeAb 18 Jahren.
Gesamtkosten450,00
Kostenvorschuss300,00
Meldeschluss15.03.2025

Etappen

  • MI 25. Juni Anreise nach Utrecht
  • DO 26. Juni Rudern von Wijk bij Duurstede bis Utrecht
  • FR 27. Juni Rudern Utrecht bis Hilversum
  • SA 28. Juni Rudern Hilversum – Abcoude - Amsterdam
  • SO 29. Juni Rudern durch die Grachten von Amsterdam

120 km in vier Tagen auf stehenden oder langsam fließenden Gewässern. Schmale Durchfahrten, niedrige Brücken und zwei Umtragestellen.

Änderungen am Tourplan sind nicht ausgeschlossen.

Boote und Ausrüstung

  • Rudern in E- oder D-Booten – nur Handgepäck im Boot
  • Erfahrene Obleute mit Niederlande-Erfahrung
  • Rettungswesten werden empfohlen

Hinweise zur Übernachtung

Übernachtung in Jugendherbergen und Hotels (DZ oder Mehrbett). Geplant sind ein oder zwei Standquartiere in Utrecht und Amsterdam mit Transfers zu den Tagesetappen per ÖPNV.

Kosten

Die angegebenen Kosten decken die Boote, Transport, Versicherung, Übernachtung (DZ oder 3-4-Bett-Zimmer) inkl. Frühstück.

Eine detaillierte Abrechnung erfolgt nach der Fahrt.

Besondere Hinweise

Utrecht und Amsterdam sind gut per Zug erreichbar. Kein Autotransfer.

Fitness, Kondition und Reaktionsbereitschaft erforderlich.

Anmeldung

Die Anmeldung erfolgt über das Online-Anmeldetool. Dafür ist kein SAMS-Account erforderlich.
Mehr Infos zum Anmeldeverfahren gibt es hier.

Die Auswahlkriterien und die abschließende Entscheidung über die Teilnahme obliegt allein der Fahrtenleitung. In der Regel wird innerhalb von vier Wochen nach Meldeschluss die Liste der Teilnehmenden zusammengestellt und die Anmeldung bestätigt.

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Allgemeine Hinweise zur Durchführung von Wanderfahrten und den Stornierungsbedingungen

Die Veranstaltung kann infolge lokal begrenzter Einschränkungen des öffentlichen Lebens kurzfristig verändert, abgebrochen oder abgesagt werden. Das gilt auch bei Witterungsverhältnissen (z.B. unsichtiges Wetter, Windböen, Wellengang, etc.), die ein sicheres Rudern nicht ermöglichen. Die abschließende Beurteilung obliegt ausschließlich der Fahrtenleitung. Bis dahin angefallene Kosten und/oder resultierende Stornierungskosten werden auf die Teilnehmenden umgelegt.

Bei der Absage von Teilnehmenden nach Meldeschluss verfällt der Kostenvorschuss. Der Anspruch zur Geltendmachung darüberhinaus entstandener Kosten durch die Fahrtenleitung bleibt davon unberührt.