Rhein-Wanderfahrt durch das Weltkulturerbe Oberes Mittelrheintal
Fr, 20.06.2025 - So, 22.06.2025
Für Kenner und Liebhaber, aber auch für Neugierige: eine Wanderfahrt durch das Weltkulturerbe Oberes Mittelrheintal.
Infos
Ort/Gewässer | Rhein |
Gesamtkilometer | 168.0 |
Ø Tageskilometer | 56.0 |
Max. Teilnehmerzahl | 20 |
Zielgruppe | Ab 18 Jahren. Körperliche Fitness und Ausdauer unabdingbar. |
Gesamtkosten | 195,00 |
Kostenvorschuss | 75,00 |
Meldeschluss | 31.03.2025 |
Etappen
- FR Bingen - Lahnstein
- SA Lahnstein - Bad Honnef
- SO Bad Honnef - Köln-Stammheim
Boote und Ausrüstung
Gepäck im Boot, kein Landdienst.
Hinweise zur Übernachtung
Übernachtung in Hotels (Doppelzimmer)
Kosten
Die angegebenen Kosten decken den Bootstransport, die Bootsplätze, Bordgetränke, Versicherung, Übernachtung inkl. Frühstück ab. Eine detaillierte Abrechnung erfolgt nach der Fahrt.
Besondere Hinweise
Eigenständige Anreise nach Bingen am Freitag, 20. Juni 2025.
Körperliche Fitness und Ausdauer unabdingbar. Strömung, starker Schiffsverkehr - Gute Fitness und Reaktionsfähigkeit im Boot erforderlich.
Es wird nicht immer ein Steg zum ein- und aussteigen vorhanden sein. Bitte Wasserschuhe mitbringen.
Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt über das Online-Anmeldetool.
Dafür ist kein SAMS-Account erforderlich.
Mehr Infos zum Anmeldeverfahren gibt es hier.
Die Auswahlkriterien und die abschließende Entscheidung über die Teilnahme obliegt allein der Fahrtenleitung. In der Regel wird innerhalb von vier Wochen nach Meldeschluss die Liste der Teilnehmenden zusammengestellt und die Anmeldung bestätigt.
Allgemeine Hinweise zur Durchführung von Wanderfahrten und den Stornierungsbedingungen
Die Veranstaltung kann infolge lokal begrenzter Einschränkungen des öffentlichen Lebens kurzfristig verändert, abgebrochen oder abgesagt werden. Das gilt auch bei Witterungsverhältnissen (z.B. unsichtiges Wetter, Windböen, Wellengang, etc.), die ein sicheres Rudern nicht ermöglichen. Die abschließende Beurteilung obliegt ausschließlich der Fahrtenleitung. Bis dahin angefallene Kosten und/oder resultierende Stornierungskosten werden auf die Teilnehmenden umgelegt.
Bei der Absage von Teilnehmenden nach Meldeschluss verfällt der Kostenvorschuss. Der Anspruch zur Geltendmachung darüberhinaus entstandener Kosten durch die Fahrtenleitung bleibt davon unberührt.