Rhein-Wanderfahrt durch das Weltkulturerbe Oberes Mittelrheintal

Fr, 20.06.2025 - So, 22.06.2025

Für Kenner und Liebhaber, aber auch für Neugierige: eine Wanderfahrt durch das Weltkulturerbe Oberes Mittelrheintal.

Infos

Ort/GewässerRhein
Gesamtkilometer168.0
Ø Tageskilometer56.0
Max. Teilnehmerzahl20
ZielgruppeAb 18 Jahren. Körperliche Fitness und Ausdauer unabdingbar.
Gesamtkosten195,00
Kostenvorschuss75,00
Meldeschluss31.03.2025

Etappen

  • FR Bingen - Lahnstein
  • SA Lahnstein - Bad Honnef
  • SO Bad Honnef - Köln-Stammheim

Boote und Ausrüstung

Gepäck im Boot, kein Landdienst.

Hinweise zur Übernachtung

Übernachtung in Hotels (Doppelzimmer)

Kosten

Die angegebenen Kosten decken den Bootstransport, die Bootsplätze, Bordgetränke, Versicherung, Übernachtung inkl. Frühstück ab. Eine detaillierte Abrechnung erfolgt nach der Fahrt.

Besondere Hinweise

Eigenständige Anreise nach Bingen am Freitag, 20. Juni 2025.

Körperliche Fitness und Ausdauer unabdingbar. Strömung, starker Schiffsverkehr - Gute Fitness und Reaktionsfähigkeit im Boot erforderlich.

Es wird nicht immer ein Steg zum ein- und aussteigen vorhanden sein. Bitte Wasserschuhe mitbringen.

Anmeldung

Die Anmeldung erfolgt über das Online-Anmeldetool. Dafür ist kein SAMS-Account erforderlich.
Mehr Infos zum Anmeldeverfahren gibt es hier.

Die Auswahlkriterien und die abschließende Entscheidung über die Teilnahme obliegt allein der Fahrtenleitung. In der Regel wird innerhalb von vier Wochen nach Meldeschluss die Liste der Teilnehmenden zusammengestellt und die Anmeldung bestätigt.

Jetzt anmelden

Allgemeine Hinweise zur Durchführung von Wanderfahrten und den Stornierungsbedingungen

Die Veranstaltung kann infolge lokal begrenzter Einschränkungen des öffentlichen Lebens kurzfristig verändert, abgebrochen oder abgesagt werden. Das gilt auch bei Witterungsverhältnissen (z.B. unsichtiges Wetter, Windböen, Wellengang, etc.), die ein sicheres Rudern nicht ermöglichen. Die abschließende Beurteilung obliegt ausschließlich der Fahrtenleitung. Bis dahin angefallene Kosten und/oder resultierende Stornierungskosten werden auf die Teilnehmenden umgelegt.

Bei der Absage von Teilnehmenden nach Meldeschluss verfällt der Kostenvorschuss. Der Anspruch zur Geltendmachung darüberhinaus entstandener Kosten durch die Fahrtenleitung bleibt davon unberührt.